Bei der Beurteilung oder Ausarbeitung von Handelsverträgen, Zusammenschlüssen oder anderem Verhalten (am Markt) ist eine Prüfung nach dem Wettbewerbsrecht für jede Organisation unerlässlich.
Aufgrund des Wettbewerbsrechts dürfen Unternehmen untereinander keine Absprachen treffen, um die Konkurrenz zu schwächen. Das wäre schlecht für das Wirtschaftswachstum und nachteilig für den Verbraucher. Nicht nur sind Absprachen verboten, die geeignet sind, den Wettbewerb einzuschränken. Auch ist es Unternehmen, die eine Machtposition auf dem Markt innehaben, verboten, diese Machtposition auszunutzen.
Das Wettbewerbsrecht spielt in immer mehr Branchen eine wichtige Rolle. Viele Unternehmen bekommen mit dem Wettbewerbsrecht zu tun, etwa bei Zusammenschlüssen mit anderen Unternehmen, Franchising, Vertriebsvereinbarungen, Fusionen, Übernahmen und Joint Ventures.
Kartellbehörden, wie die niederländische ACM, und die Europäische Kommission treten immer häufiger und härter auf, um die Wettbewerbsregeln durchzusetzen. Die Folge können beachtliche Bußgelder, Schadenersatzforderungen und Rufschäden sein. Die Wettbewerbsbehörden beschäftigen sich mit großen sowie mit kleinen Fällen.
Ruth Pruim (Rechtsanwältin seit 2002) ist Vorstandsmitglied von Yspeert advocaten. Ruth Pruim ist Mitglied des Investitionsausschusses des Investeringsfonds Groningen. Ferner ist sie stellvertretende Vorsitzende von De Commercieele Club Groningen und Mitglied von VNO-NCW. Zuvor bekleidete sie verschiedene Aufsichtspositionen, etwas als Aufsichtsratsmitglied bei Zorggroep Groningen. Ruth Pruim absolvierte den Speziallehrgang Unternehmensrecht und den Lehrgang Vergaberecht am Instituut voor Bouwrecht (IBR). Ruth Pruim ist Partnerin bei Yspeert advocaten.