Allgemeine Geschäftsbedingungen Yspeert advocaten

1. Die Gesellschaft nach niederländischem Recht Yspeert Advocaten N.V. die auch unter dem Namen Yspeert Advocaten handelt und das Full Service Rechtsdienstleistungen erbringt.  Yspeert hat Niederlassungen in Groningen, Drachten und Emmen.  

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote und/oder Vereinbarungen zwischen Yspeert und seinen Mandanten und treffen zu auf Anwälte (und / oder deren persönlichen Unternehmen), die für Yspeert arbeiten oder gearbeitet haben, sowie anderen (rechtlichen) ) Personen, die mit der Ausführung eines Auftrags befasst sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche Aufträge und Folgeaufträge.

3. Alle Aufträge an Yspeert oder einzelne bei Yspeert angeschlossene Anwälte werden ausschließlich von Yspeert angenommen und ausgeführt, auch wenn beabsichtigt wird, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die für Yspeert tätigen Personen sind nicht persönlich gebunden und haften nicht persönlich. Die Anwendbarkeit von Artikel 7: 404 BW, 7: 407 Absatz 2 BW und 7: 409 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Soweit dies für eine ordnungsgemäße Ausführung eines Auftrages erforderlich ist, ist Yspeert berechtigt, Dritte außerhalb Yspeert zu beauftragen. Diesbezüglich wird die notwendige Sorgfalt angewendet. Yspeert haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Mängel Dritter entstehen können. Yspeert ist berechtigt, im Namen eines Mandanten/ einer Mandantin  eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter zu akzeptieren.

5. Aufgrund geltender Vorschriften, einschließlich des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  (Wwft), ist Yspeert unter bestimmten Umständen verpflichtet, (a) die Identität seiner Mandantin/Mandant und anderer Interessenten festzustellen; und (b) ungewöhnliche Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden.

Wenn Yspeert eine ungewöhnliche Transaktion meldet, ist es Yspeert auf Grund des Wwft nicht gestattet um entsprechenden Mandanten/Mandantinnen davon in Kenntnis zu stellen.

6. a. Für die Ausführung eines Auftrags schuldet der Kunde ein Honorarzuzüglich Auslagen, Bürokosten und Umsatzsteuer. Das Honorarium wird bei Annahme des Auftrags vereinbart und kann von Yspeert später angepasst werden, nachdem eine derartiger Erhöhung schriftlich bekannt gegeben wird. Zu den in Rechnung gestellten Auslagen gehören Kosten Dritter die im Interesse der Ausführung des Auftrags engagiert sind; Bürokosten beziehen sich auf den festen Aufschlag auf das Honorarium für die Kosten von Büroeinrichtungen.

b. Alle kosten werden monatlich durch Yspeert in Rechnung gebracht.

c. Rechnungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Wenn diese Frist überschritten wird, ist der Kunde ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug.

d. Wenn Yspeert Inkassomaßnahmen gegen den sich in Verzug befindenden Kunden ergreift, trägt der Kunde alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Die zu erstattenden außergerichtlichen Kosten betragen zum Zeitpunkt des Verzugs mindestens 10% des ausstehenden Betrags.

e. Yspeert ist berechtigt um die Zahlung eines Vorschusses zu verlangen. Ein erhaltener Vorschuss wird letztendlich mit der endgültigen Abrechnung des Auftrags abgerechnet.

7. Yspeert kann Ihre Dienstleistungen zwischenzeitlich ausstellen, sollte ein Mandant/eine Mandantin mit der Zahlung einer Rechnung oder eines Vorschusses in Verzug sein.

8. Der Kunde stellt Yspeert von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen bei der Widerlegung dieser Ansprüche verbundenen gerichtlichen kosten, die in irgendeiner Weise mit der Dienstleistungen von Yspeert im Rahmen eines Auftrags zusammenhängen oder daraus resultieren, es sei denn, das diese kosten auf einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Yspeert zurückzuführen sind.

9. Die Haftung für Schäden von Yspeert gegenüber Mandanten und Dritten ist im jeweiligen Fall auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen der von Yspeert abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen zum Inhalt der Richtlinien und Bedingungen. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Versicherung erfolgt, gilt die folgende Haftungsbeschränkung. Für Aufträge, wofür ein Honorarium von weniger als € 10.000 in Rechnung gestellt wurde, ist die Haftung auf einen Betrag begrenzt, der dem Doppelten des jeweiligen Honorarium entspricht. Für alle andere Aufträge ist jegliche Haftung auf € 100.000 begrenzt. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme durch den jeweiligen Mandanten/Mandantin vor das zuständige Gericht gebracht werden.

10. Yspeert verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Ausführung des Auftrags gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzerklärung von Yspeert kann auf unserer Website eingesehen werden.

11. Das Yspeert-Beschwerdeverfahren gilt für alle Aufträge. Die darauf zutreffende Vorschriften können auf unserer Website eingesehen werden.

12. Das Rechtsverhältnis zwischen Mandanten und Yspeert unterliegt niederländischem Recht. Für die Entscheidung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist nur das zuständige Gericht des Bezirksgerichts Nord-Nederland zuständig