Identifikationspflicht

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle unsere Kunden zu identifizieren. Für juristische Personen muss eine Kopie eines Ausweises des gesetzlichen Vertreters eingereicht werden. Zur Identifikation von natürlichen Personen benötigt Yspeert nur eine Kopie des Ausweises. Wenn für unsere Dienstleistungen das Gesetz zur Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) zutrifft, gilt darüber hinaus eine umfassendere Identifikationspflicht. In diesem Fall nehmen wir mit Ihnen kontakt auf um zu besprechen welche Daten erforderlich sind.