Unternehmen, Aktionäre und Geschäftsführung

Rechts- und Unternehmensformen

Jede Rechtsform unterliegt ihrer eigenen Gesetzgebung und hat unterschiedliche Vorteile und Risiken. Unsere Unternehmensanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung (Gründung oder Auflösung) hinsichtlich verschiedener Arten von Unternehmen. Wir behalten dabei alle Interessen verschiedener Stakeholder im Auge, sowohl bei der Gründung als auch bei der Umstrukturierung. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der jeweiligen Rechtsform und beim Aufbau der Geschäftsstruktur ihres Unternehmens. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Gestaltung und Aufsetzung der dazu erforderlichen Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Stakeholdern (Partnern, Aktionären, Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitgliedern).

Streitigkeiten zwischen Aktionären oder anderen Stakeholdern

In jedem Unternehmen kann es vorkommen, dass die Interessen und Zielstellungen der verschiedenen Stakeholder wie zum Beispiel Vorstand, Aktionäre und Aufsichtsrat nicht mehr übereinstimmen. Manchmal gibt es keine gemeinsame Ausweg mehr. Wenn dies zu einem Konflikt führt, ist häufig Rechtsbeistand erforderlich. Meinungsverschiedenheiten über eine Gewinnverteilung, zukünftige Vorgehensweisen oder der Zusammenarbeit mit Dritten können für Streitigkeiten zwischen Aktionären sorgen. Oft hat ein solcher Streit zwischen Aktionären oder zwischen Aktionären und dem Vorstand großen Einfluss auf das Unternehmen. Manchmal ist sogar das Überleben des Unternehmens gefährdet. Es kann daher sehr wichtig sein, dass der Streit so schnell wie möglich beigelegt wird. Wenn es nicht möglich ist, in guter Absprache eine Lösung zu finden, ist ein gerichtliches Verfahren nicht ausgeschlossen. Neben einem gerichtlichen Verfahren steht den Aktionären auch ein sogenanntes Schiedsverfahren zu Verfügung um Konflikte außergerichtlich aufzulösen.

Die Haftung des Geschäftsführers

Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder werden zunehmend mit Forderungen von Insolvenzverwaltern, Gläubigern oder anderen Stakeholdern des Unternehmens konfrontiert. Dies kann nach der Insolvenzerklärung eines Unternehmens geschehen aber auch schon davor. Oft stehen hohe Summen auf dem Spiel, die nicht nur finanziellen Schaden verursachen, sondern auch Ansehensverlust zur Folge haben. Unsere Anwälte unterstützen Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder, wenn sie haftbar gehalten werden, aber beraten auch bei der Vermeidung solcher Verbindlichkeiten. Unsere erfahrenen Insolvenzverwalter können diesbezüglich wichtige Ratschläge geben.

Fusionen und Betriebsübernahme

Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit (der Überwachung und dem fördern von) Fusionen und Übernahmen. Wir handeln sowohl im Auftrag eines Käufers als auch für den Verkäufer. Dabei legen wir viel Wert auf Effizienz, Zugänglichkeit und Handlungsgeschwindigkeit.

Unternehmensführung

Corporate Governance spielt im Geschäftsleben eine immer wichtige Rolle. Es konzentriert sich auf die notwendigen Checks and Balances in Unternehmen. Börsenorientierte Unternehmen in den Niederlanden müssen den Corporate Governance Kodex einhalten. Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden verschiedene sektorenspezifische Governance-Kodexe. Die Struktur und Verteilung von Kontrolle, Verantwortlichkeiten und Kontrolloptionen ist daher für alle Unternehmen von großer Bedeutung. Wir können Sie zu diesen Verpflichtungen beraten.

Ihr erster Ansprechpartner:

Sander Vos

Sander Vos ist seit 2007 als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter tätig. Als Anwalt verfügt er über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Sachen- und Schuldrecht. Beispiele sind die Erstellung und Beurteilung von Verträgen, der Abschluss und die Abwicklung von Finanzierungen und die Bestellung und Verwertung von Sicherheiten (wie Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken). Darüber hinaus ist er fester Begleiter von Anteilseignern beim Abschluss oder der Auflösung von Zusammenschlüssen. Auch berät er regelmäßig zu Restrukturierungen und Übernahmen.