"Mehrwert durch juristische Kenntnisse in mehreren Rechtsgebieten"
Bei Personenschäden reichen juristische Fachkenntnisse nicht aus. Als Interessenvertreter braucht man eine praktische Einstellung und muss mit anderen Fachleuten, wie Medizinern oder Arbeitssachverständigen, zusammenarbeiten können. Und man muss zuhören können. Ein Unfall kann jemandes Welt erschüttern.
Es braucht Mut und Durchsetzungsvermögen, um in komplexen Fällen tatkräftig auftreten zu können, etwa bei einem Dauerschaden nach einer missglückten Operation. Auch in augenscheinlich einfachen Fällen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Experten, denn das kann den Ausgang positiv beeinflussen. Als Unfallopfer hat man schon genug am Hals und zudem ist einschlägiges juristisches Fachwissen gefragt.
Meine umfangreiche Erfahrung in diversen Rechtsgebieten kann bei Personenschadensfällen ausgesprochen hilfreich sein. Dazu gehört Erfahrung mit dem Erwerbsunfähigkeits- und dem Arbeitsrecht sowie den gesetzlichen Regeln zur sozialen Unterstützung (WMO). Denn ein Unfall wirkt sich oft auch auf die Arbeitssituation aus oder mündet gar in eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Karin Kamps studierte niederländisches Recht (Wahlfach Personenschäden und Berufskrankheiten) an der Universität Groningen. Sie ist seit 2005 Rechtsanwältin und arbeitete davor als Juristin. 2019 absolvierte Karin Kamps den Lehrgang Personenschadensrecht an der Academie voor de Rechtspraktijk.
Mitglied im Mitbestimmungsrat der Schule (OBS) De Zeijerhoogte in Zeijen
Mitglied im Widerspruchsausschuss der Gemeinde Hoogeveen
Veröffentlichungen von Karin