Sozialversicherungsrecht


Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben mehr mit Sozialversicherungen zu tun, als sie vielleicht denken. Arbeitgeber in den Niederlanden tragen finanzielle Verantwortung für kranke (frühere) Arbeitnehmer, auch nach dem zweijährigen Lohnfortzahlungszeitraum. Wenn einem (früheren) Arbeitnehmer Unterstützungsleistungen gewährt werden, kann der Arbeitgeber neben einer Sanktion in Form einer verlängerten Lohnfortzahlung auch mit einer Erhöhung der Beiträge zur Wiedereingliederungsversicherung für Teilerwerbsfähige (WGA) und zur Krankenversicherung (ZW) konfrontiert werden. Wie können Sie das als Arbeitnehmer vermeiden bzw. was können Sie dagegen tun, wenn Sie es nicht vermeiden konnten?

Diesen finanziellen Risiken stehen verschiedene Ausgleichszuwendungen gegenüber, die ein Arbeitgeber aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Regelungen in Anspruch nehmen kann, etwa wenn er teilweise erwerbsunfähige Arbeitnehmer einstellt oder weiterbeschäftigt.

Für Arbeitnehmer ist die Arbeitslosenversicherung (WW) eine Absicherung bei Individual- oder Kollektivkündigung durch den Arbeitgeber. Unter welchen Umständen kann sie in Anspruch genommen werden?

WIA/WAO, ZW und WW

Wir können Ihnen zur Seite stehen bei Fragen und Rechtsmittelverfahren im Zusammenhang mit den Arbeitnehmerversicherungen gegen eingeschränkte Erwerbsfähigkeit (WIA), Erwerbsunfähigkeit (WAO), Krankheit (ZW) und Arbeitslosigkeit (WW).

Ihr erster Ansprechpartner:

Aanspreekpunt
Karin Kamps

Karin Kamps studierte niederländisches Recht (Wahlfach Personenschäden und Berufskrankheiten) an der Universität Groningen. Sie ist seit 2005 Rechtsanwältin und arbeitete davor als Juristin. 2019 absolvierte Karin Kamps den Lehrgang Personenschadensrecht an der Academie voor de Rechtspraktijk.