Wohnungseigentümer- und Verbandsrecht

Raum ist knapp. Nicht ohne Grund baut man in den Niederlanden zunehmend in die Höhe. Naturgemäß entstehen dabei immer mehr Eigentümergemeinschaften. Innerhalb eines solchen Verbandes gelten viele Regeln, die sich aus dem Gesetz, der Satzung und der Gemeinschaftsordnung ergeben. Wenn viele Menschen zusammen wohnen und gemeinsam Eigentümer eines Objektes sind, bedarf es guter Absprachen. Doch selbst dann lassen sich Diskussionen und Konflikte nicht immer vermeiden.

Heutzutage werden nicht nur Gebäude, sondern auch Ferienparks in Wohnungseigentumsrechte aufgeteilt. Aber auch wenn dies nicht geschieht und ein „normaler“ Verband gegründet wird, können Fragen auftauchen. Welche Folgen hat es, wenn ein Mitglied austritt?

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Wohnungseigentumsrecht und Verbandsrecht. Vielen Ferienparks, Wohnungsgesellschaften und (professionellen) Verwaltern stehen wir in diesem Bereich zur Seite. Auch für Vorstände und Mitglieder von Eigentümergemeinschaften sind wir da.

Ihr erster Ansprechpartner:

Aanspreekpunt
Frouke Douma

Frouke Douma studierte niederländisches Recht an der Universität Groningen. Sie arbeitete als Juristin bei einer Wirtschaftsprüfergesellschaft und als Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei im Norden der Niederlande. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie externe Doktorandin an der Universität Groningen, wo sie zur Position von Pfandgläubigern in internationalen Insolvenzverfahren aus der Perspektive des internationalen Privatrechts forscht.