Wohnungseigentümer- und Verbandsrecht

Raum ist knapp. Nicht ohne Grund baut man in den Niederlanden zunehmend in die Höhe. Naturgemäß entstehen dabei immer mehr Eigentümergemeinschaften. Innerhalb eines solchen Verbandes gelten viele Regeln, die sich aus dem Gesetz, der Satzung und der Gemeinschaftsordnung ergeben. Wenn viele Menschen zusammen wohnen und gemeinsam Eigentümer eines Objektes sind, bedarf es guter Absprachen. Doch selbst dann lassen sich Diskussionen und Konflikte nicht immer vermeiden.

Heutzutage werden nicht nur Gebäude, sondern auch Ferienparks in Wohnungseigentumsrechte aufgeteilt. Aber auch wenn dies nicht geschieht und ein „normaler“ Verband gegründet wird, können Fragen auftauchen. Welche Folgen hat es, wenn ein Mitglied austritt?

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Wohnungseigentumsrecht und Verbandsrecht. Vielen Ferienparks, Wohnungsgesellschaften und (professionellen) Verwaltern stehen wir in diesem Bereich zur Seite. Auch für Vorstände und Mitglieder von Eigentümergemeinschaften sind wir da.

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Ihr erster Ansprechpartner:

Frouke Douma

Sie ist Sekretär im Vorstand von Jonge Balie und Mitglied bei Jong Onroerend Goed (JOG) und beim Jongeren Commerciële Club in Groningen und Assen.