Verwaltungsrecht betrifft alle Aspekte, an denen eine öffentliche Stelle beteiligt ist. Beispiel: Gegen Ihr Unternehmen wurde ein Verwaltungsbußgeld verhängt, Sie wünschen Zugang zu bestimmten Dokumenten öffentlicher Stellen oder Sie möchten eine Subvention erhalten. Verwaltungsrecht betrifft auch eine Gemeinde, die ein bestimmtes Gebiet weiterentwickeln möchte, eine Provinz, die Durchsetzungsmaßnahmen gegen ein Chemieunternehmen ergreifen möchte, oder ein Ministerium, das Leitlinien zur Verhängung von Bußgeldern aufstellen möchte. Entscheidungen öffentlicher Stellen können die Interessen Betroffener wesentlich berühren.
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Trägern öffentlicher Gewalt und der Gesellschaft. Die Beschlussfassung durch öffentliche Stellen muss sorgfältig unter Abwägung aller berührten Interessen erfolgen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es darum geht, eine Entscheidung so zu gestalten, dass sie rechtlich haltbar ist, oder aber darum, eine Entscheidung anzufechten. Gegen viele Entscheidungen stehen Rechtsmittel (Stellungnahme, Widerspruch, (verwaltungsrechtliche) Beschwerde) offen. Zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken im Verwaltungsrecht beraten wir vor allem Behörden und Unternehmen.
Das Verwaltungsrecht hat eigene Regeln und spezialisierte Gerichte mit eigenem Prozessrecht. Wir kennen den Weg. Wenn Sie eine verwaltungstechnische Frage haben, die Sie gerne besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten.
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