Versicherungsrecht


Sie versichern sich, um sich vor dem Eintritt bestimmter Risiken zu schützen. Dazu schließen Sie einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherer. Sie betreten die Welt der Versicherungsscheine, Versicherungsbedingungen, Klauseln und Ausschlüsse, aufgrund deren Sie mit dem Versicherer vereinbaren, gegen welche Risiken Sie sich genau versichern.

Beratung vorab

Das Versicherungsrecht ist eine Welt für sich, für die der Gesetzgeber im niederländischen Zivilgesetzbuch einen eigenen Abschnitt geschaffen hat. Dieser Abschnitt enthält die allgemeinen Regeln, die der Versicherer und der Versicherungsnehmer einhalten müssen. Vor Abschluss einer Versicherung müssen Sie sich im Klaren darüber sein, welche Verpflichtungen für Sie gelten. Die Deckung Ihrer Versicherung und auch die Leistung im Schadensfall hängen davon ab. So kann beispielsweise Ihre Auskunftspflicht beim Ausfüllen eines Antragsformulars (weitreichende) Folgen für Ihre Schadensleistung haben. Ob Sie Ihre Auskunftspflicht erfüllt haben, wird der Versicherer in der Regel erst beurteilen, wenn Sie einen Anspruch geltend machen. Unsere Spezialisten können Sie vorab über den Umfang der Deckung einer bestimmten Versicherung und über Ihre Verpflichtungen informieren, damit Sie Ihren Anspruch auf eine Schadensleistung in der Zukunft sicherstellen können.

Verweigerte Deckung

Wenn ein Risiko eintritt, beurteilt Ihr Versicherer, ob die von Ihnen abgeschlossene Versicherung das Risiko deckt und wenn ja, wie hoch die Versicherungsleistung ist. Leider kann es geschehen, dass Ihr Versicherer sich weigert, Ihren Schaden zu bearbeiten. Er kann als Grund angeben, dass das Risiko nicht unter die Versicherung fällt, dass eine Ausschlussklausel greift, dass der Hergang oder der Schaden nicht nachgewiesen wurde, dass die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder dass das Antragsformular falsch oder unvollständig ausgefüllt wurde, oder er kann sogar behaupten, dass Betrug vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass Versicherer regelmäßig Ablehnungsentscheidungen revidieren müssen. Sollte Ihr Versicherer einen Antrag von Ihnen ablehnen, akzeptieren Sie dies nicht ohne Weiteres, sondern wenden sich unverbindlich an uns.

Überschneidung mit Haftungsrecht

Es kommt immer wieder vor, dass Fragen der Haftung in Versicherungsfällen eine wichtige Rolle spielen. Dann überschneiden sich Haftungs- und Versicherungsrecht. In einem solchen Fall ist es wichtig, sowohl das Gesamtbild zu sehen als auch den Unterschied zwischen beiden Disziplinen schnell zu erkennen. Unsere Experten sind neben Versicherungsrecht auch auf Haftungsrecht spezialisiert. Durch die Berufserfahrung unserer Juristen im Versicherungswesen sind wir auch mit den Beurteilungsrahmen der Versicherer vertraut.

Ihr erster Ansprechpartner:

Aanspreekpunt
Sjoerd de Jong

Sjoerd de Jong studierte niederländisches Recht mit Spezialisierung auf Privatrecht an der Universität Groningen. Nach seinem Studium arbeitete er drei Jahre bei einer Versicherungsgesellschaft, wo er sich mit Versicherungs-, Verkehrs- und Haftungsrecht beschäftigte. Darüber hinaus war er für die Führung von Gerichtsverfahren verantwortlich.