Unternehmensrecht

Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht

Bei Fusionen und Firmenübernahmen steht viel auf dem Spiel, auch finanziell. Unsere erfahrenen Anwälte für Unternehmensrecht reagieren schnell und kennen sich mit allen Aspekten dieses Rechtsgebiets aus. Sie können dafür sorgen, dass Fusionen, Verkäufe und Übernahmen reibungslos ablaufen. Sie sind erfahren im Abschließen von Geschäften und sind sich bewusst, dass die Zielsetzungen der Beteiligten übereinstimmen, während sich ihre Interessen unterscheiden können.

Hierbei können wir Sie unterstützen:

  • Bestimmung der geeigneten Transaktionsform
  • Risikobewertung und Due Diligence
  • Beratung über Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern
  • Erstellung und Verhandlung der Transaktionsdokumentation einschließlich etwaiger Garantien

 Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts helfen wir Ihnen gerne im Hinblick auf:

  • Einberufung der Gesellschafter-/Hauptversammlung
  • Gründung und Strukturierung von Gesellschaften
  • Streitigkeiten zwischen Anteilseignern
  • Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft
  • Corporate Governance

Haftung von Geschäftsleitern

Wir verfügen über umfangreiches Know-how und Erfahrung im Bereich der Geschäftsleiterhaftung. Unsere Anwälte für Unternehmensrecht werden regelmäßig zu Verwaltern in Insolvenzverfahren bestellt und wissen daher auch um die Stolperfallen. Wenn Sie als Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) einer juristischen Person haftbar gemacht werden, kann das schwerwiegende Folgen haben. Es kann sogar sein, dass Sie für alle Schulden einer insolventen juristischen Person, deren Geschäftsleiter Sie sind oder waren, haftbar gemacht werden. Wir beraten Geschäftsleiter über die Begrenzung von Risiken in diesem Bereich. Wenn Sie als Geschäftsleiter oder Aufsichtsrat von einem Insolvenzverwalter, Gläubiger oder anderen Beteiligten haftbar gemacht werden, stehen wir Ihnen als Anwalt zur Seite.

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Ihr erster Ansprechpartner:

Jordi Wals

Jordi Wals wurde an der Universität Leiden ausgebildet (LL.M. Gesellschaftsrecht). Er begann seine Karriere als Anwalt 2011 bei Linklaters und arbeitete in Amsterdam und Madrid. Zwischen 2018 und 2021 arbeitete er als selbständiger Anwalt, unter anderem als M&A Counsel bei ASML, und war 2020 Mitbegründer einer Boutique-Kanzlei mit Fokus auf Gesellschafts- und Energierecht. Anschließend arbeitete er bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Amsterdam. Seit April 2025 ist Jordi Partner bei Yspeert Advocaten.