Bei Fusionen und Firmenübernahmen steht viel auf dem Spiel, auch finanziell. Unsere erfahrenen Anwälte für Unternehmensrecht reagieren schnell und kennen sich mit allen Aspekten dieses Rechtsgebiets aus. Sie können dafür sorgen, dass Fusionen, Verkäufe und Übernahmen reibungslos ablaufen. Sie sind erfahren im Abschließen von Geschäften und sind sich bewusst, dass die Zielsetzungen der Beteiligten übereinstimmen, während sich ihre Interessen unterscheiden können.
Wir verfügen über umfangreiches Know-how und Erfahrung im Bereich der Geschäftsleiterhaftung. Unsere Anwälte für Unternehmensrecht werden regelmäßig zu Verwaltern in Insolvenzverfahren bestellt und wissen daher auch um die Stolperfallen. Wenn Sie als Geschäftsleiter (Geschäftsführer oder Vorstand) einer juristischen Person haftbar gemacht werden, kann das schwerwiegende Folgen haben. Es kann sogar sein, dass Sie für alle Schulden einer insolventen juristischen Person, deren Geschäftsleiter Sie sind oder waren, haftbar gemacht werden. Wir beraten Geschäftsleiter über die Begrenzung von Risiken in diesem Bereich. Wenn Sie als Geschäftsleiter oder Aufsichtsrat von einem Insolvenzverwalter, Gläubiger oder anderen Beteiligten haftbar gemacht werden, stehen wir Ihnen als Anwalt zur Seite.
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