Beim Umgebungsrecht (omgevingsrecht, dt. auch Planungs- und Umweltrecht) geht es, wie der Name schon sagt, um die Umgebung, d. h. die Lebens- oder Unternehmensumgebung. Das Umgebungsrecht besteht zum Beispiel aus:
Vielleicht bekommen Sie mit einer Umgebungsgenehmigung zu tun, die erteilt wurde und mit der Sie nicht einverstanden sind, oder Ihnen wird die gewünschte Umgebungsgenehmigung nicht erteilt, oder Ihr Projekt wird durch die Anwesenheit einer geschützten Tierart verzögert, oder es wird ein neuer Flächennutzungsplan verabschiedet, wodurch Ihr Eigentum oder Ihr Geschäftsbetrieb in den Möglichkeiten beschränkt wird.
Das Umgebungsrecht beeinflusst tagtäglich die Möglichkeiten von Bürgern, Unternehmern und Behörden in Bezug auf ihre direkte Umgebung. Wie die Umgebung, so ändert sich auch das Umgebungsrecht ständig. Gutachten, Verfahren und Schulungen im Zusammenhang mit den genannten Themen gehören zum Alltag unserer Juristen. Gesetze und Rechtsverordnungen zum Umgebungsrecht, zur Raumordnung, zum Wasserschutz, zum Umweltschutz, zum Lärmschutz, zur Beschleunigung der Beschlussfassung öffentlicher Stellen bei Infrastrukturvorhaben, zur Verkehrswegeplanung und zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und in Zukunft das „Umgebungsgesetz“ – damit kennen wir uns aus.
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