Insolvenzrecht


Insolvenz und Restrukturierung

Viele Unternehmer kommen mit dem Insolvenzrecht in Berührung. Meistens geschieht dies, wenn ein Kunde, Konkurrent, Schuldner oder Gläubiger in finanzielle Probleme gerät oder gar Insolvenz anmeldet. Mit geeigneten präventiven Maßnahmen und angemessenem Handeln lässt sich häufig der Schaden begrenzen oder in manchen Fällen die Insolvenzsituation abwenden oder zum Vorteil des eigenen Unternehmens nutzen.

Eventuell sind Sie auch an der Übernahme bestimmter Teile eines insolventen Unternehmens interessiert. Es kann dann um bestimmte Gegenstände gehen, aber auch um Goodwill: Handelsname, Kundenbestand usw.

Vielleicht ist Ihr eigenes Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und Sie möchten über eine Restrukturierung oder Refinanzierung beraten werden, um eine Insolvenz abzuwenden. Falls eine Insolvenz unvermeidlich ist, sollten Sie sich bei der Beantragung der Insolvenz begleiten lassen und sich beraten lassen, inwieweit ein Neustart machbar und wünschenswert ist.

Yspeert verfügt über das Know-how, um Sie in solchen Fällen zu unterstützen und gut zu beraten. Unsere Spezialisten kennen sich in allen Bereichen des Insolvenzrechts aus. Sie stehen unter anderem Geschäftsleitern, Firmen, Banken, Investoren und Gläubigern zur Seite. Wir können Sie rund um folgende Themen beraten und unterstützen:

  • (drohende) Insolvenz Ihres Schuldners
  • Geltendmachung eines Anspruchs durch Ihren Insolvenzverwalter wegen Geschäftsleiterhaftung oder Insolvenzanfechtung
  • Stärkung Ihrer Position, etwa durch Bestellung eines Pfandrechts oder Eigentumsvorbehalts
  • Insolvenzantrag oder ggf. erst ein „Pre-pack“ oder eine vorinsolvenzliche Sanierungsmaßnahme
  • Neustart, wenn Sie Insolvenz anmelden oder ein Unternehmen kaufen möchten
  • Aktiva- und/oder Passivatransaktionen, wenn Sie Insolvenz anmelden oder die kaufende Partei sind
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Verrechnungsmöglichkeiten
  • Restrukturierung und Refinanzierung
  • Möglichkeiten des Abschlusses eines (Zwangs-)Vergleichs bzw. Beratung, wenn Sie als Gläubiger mit einem Zwangsvergleich konfrontiert werden
  • Gespräche oder Verhandlungen mit einem Insolvenzverwalter
  • Insolvenzklauseln in Verträgen

Viele unserer spezialisierten Anwälte werden – neben ihren Beratungstätigkeiten auf diesem Rechtsgebiet – regelmäßig gerichtlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzverwalter haben erfolgreich Spezialschulungen absolviert, beispielsweise an der Grotius Academie, einem Institut für Postgraduiertenbildung für Juristen. Durch ihre Mitgliedschaft im Verband der Insolvenzrechtsanwälte INSOLAD sind sie immer auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen im Bereich Restrukturierung und Insolvenz. Dieses Wissen und die umfangreiche Erfahrung unserer Spezialisten als Insolvenzverwalter sorgen dafür, dass Sie immer die optimale Beratung für Ihr Unternehmen erhalten.

Ihr erster Ansprechpartner:

Aanspreekpunt
Sander Vos

Sander Vos ist seit 2007 als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter tätig. Als Anwalt verfügt er über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Sachen- und Schuldrecht. Beispiele sind die Erstellung und Beurteilung von Verträgen, der Abschluss und die Abwicklung von Finanzierungen und die Bestellung und Verwertung von Sicherheiten (wie Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken). Darüber hinaus ist er fester Begleiter von Anteilseignern beim Abschluss oder der Auflösung von Zusammenschlüssen. Auch berät er regelmäßig zu Restrukturierungen und Übernahmen.