Unsere Spezialisten für Haftungsrecht begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwicklung von Schäden. Bei Haftungssachen beginnen sie immer mit der Frage nach dem Schaden. Denn der Schaden widerspiegelt das Interesse am Nachweis oder an der Zurückweisung der Haftung (je nachdem, ob Sie jemandem haftbar machen möchten oder ob Sie selbst haftbar gemacht werden). Wir beraten Sie daher erst dazu, ob sich eine umfassende Prüfung der Haftung lohnt oder ob eine einvernehmliche Regelung mit der Gegenpartei vorzuziehen ist. Es geht uns nicht darum, recht zu haben, sondern darum, die optimale Lösung für Sie zu finden.
Haftung kann auf einem Vertrag basieren (vertragliche Haftung) oder auf dem Gesetz (gesetzliche Haftpflicht). Unsere Spezialisten für Vertragsrecht können Sie am besten über die vertragliche Haftung beraten und unsere Spezialisten für Haftungsrecht über die gesetzliche Haftpflicht.
Das Gesetz kennt viele Arten der Haftung. Jemand kann für sein eigenes Handeln haften, aber auch für Schäden, die durch etwas oder jemand anderen verursacht wurden. So kann ein Arbeitgeber für Fehler seines Arbeitnehmers und ein Straßenbetreiber für Mängel an der Straße haften. Ob ein schadenverursachendes Ereignis eine Haftung nach sich zieht, hängt völlig von den spezifischen Umständen des Falls ab. Zur Beurteilung der Haftung sind Kenntnisse der Literatur und der Rechtsprechung unerlässlich.
Ausgangspunkt im Haftungsrecht ist, dass jeder seinen eigenen Schaden trägt. Von diesem Ausgangspunkt wird erst dann abgewichen, wenn bewiesen werden kann, dass jemand anders für den Schaden haftet. Die mutmaßliche Haftung muss durch Beweise gestützt werden können. Recht zu haben, ist nicht genug; entscheidend ist, Ihr Recht nachweisen zu können.
Haftung(sfolgen) vermeiden
Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Unsere Spezialisten für Versicherungsrecht und Vertragsrecht können Sie dazu beraten, wie Sie sich am besten gegen Haftung und deren Folgen wappnen können, etwa durch den Abschluss einer Versicherung oder eine Anpassung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dank der vielfältigen Erfahrungen unserer Spezialisten verfügen wir über das erforderliche Wissen rund um verschiedenste Haftungsarten. Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Anliegen immer vom besten Spezialisten bearbeitet wird. Darüber hinaus sind unsere Spezialisten leicht ansprechbar. Wenn bei einer Haftungsfrage auch andere Rechtsgebiete eine Rolle spielen (etwa bei möglicher Kündigung oder drohendem Konkurs), tauschen sich die verschiedenen Spezialisten schnell untereinander aus. Aufgrund der Kombination aus speziellen Kenntnissen und interner Zusammenarbeit sind wir überzeugt von der hohen Qualität unserer Beratung, die wir Ihnen zudem überraschend schnell bieten.
Karin Kamps studierte niederländisches Recht (Wahlfach Personenschäden und Berufskrankheiten) an der Universität Groningen. Sie ist seit 2005 Rechtsanwältin und arbeitete davor als Juristin. 2019 absolvierte Karin Kamps den Lehrgang Personenschadensrecht an der Academie voor de Rechtspraktijk.