Beihilferecht


Das Recht für staatliche Beihilfen ist ein wichtiger Teil des europäischen Wettbewerbsrechts. Es zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Darum ist die Gewährung von staatlicher Unterstützung durch öffentliche Stellen an Unternehmen vielen Regeln unterworfen.

Die öffentliche Hand kann Wirtschaftssektoren, Zusammenschlüsse und einzelne Unternehmen auf verschiedene Arten unterstützen, etwa durch Gewährung von Subventionen oder Darlehen. Wenn dadurch eine staatliche Beihilfe vorliegt, ist es grundsätzlich unzulässig, sofern nicht verschiedene Kriterien erfüllt werden.

Bei der Beurteilung, welche Arten der Unterstützung zulässig beziehungsweise unzulässig sind, spielen viele Regeln eine Rolle. So sind öffentliche Einrichtungen in den Niederlanden an die europäischen Beihilferegeln, aber auch an das niederländische Gesetz über die Marktaktivitäten öffentlicher Stellen (Wet Markt en Overheid) gebunden. Eine Maßnahme, die als staatliche Beihilfe einzustufen ist, darf erst ausgeführt werden, wenn die Europäische Kommission die Maßnahme genehmigt hat. Dazu ist die Maßnahme bei der Europäischen Kommission zu melden.

Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn eine sogenannte Gruppenfreistellung geltend gemacht werden kann. Für bestimmte Gruppen von Maßnahmen hat die Europäische Kommission beurteilt, unter welchen Voraussetzungen diese zulässig sind. Wenn eine Unterstützungsmaßnahme diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Meldung unterbleiben.

Ein Verstoß gegen das Verbot der staatlichen Beihilfe kann für den Gewährer und den Empfänger große Folgen, auch finanzieller Art, haben. Daher ist es wichtig, dass bei Gewährung oder Erhalt von staatlicher Unterstützung die Regeln genau geprüft werden.

So können wir Sie unterstützen:

  • Prüfung von Maßnahmen nach den Regeln über staatliche Beihilfe
  • Beratung und Vornahme von Meldungen im Zusammenhang mit (Gruppen-)Freistellungen
  • Beratung zu Verträgen und Absprachen, die den Anforderungen der Beihilferegeln genügen, und Erarbeitung solcher Verträge und Absprachen für öffentliche Stellen und (etwaige) Begünstigte
  • Führung von Verfahren, in denen es um Beihilfe geht, einschließlich der Anfechtung von Beihilfe
  • Beurteilung und Begleitung (der Beschlussfassung zur Finanzierung) von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Bereich der staatlichen Beihilfe und des Gesetzes über die Marktaktivitäten öffentlicher Stellen
  • Beratung und Beistand bei bzw. gegen wirtschaftliche Aktivitäten öffentlicher Stellen

Ihr erster Ansprechpartner:

Aanspreekpunt
Paul Kostwinder

Durch meinen Beruf lerne ich viele Unternehmen und Branchen kennen. Es fällt auf, dass viele Probleme, auch wenn sie augenscheinlich ganz unterschiedlicher Art sind, doch viel gemeinsam haben. Mein steuer- und unternehmensrechtlicher Hintergrund erleichtert das Verständnis der betriebswirtschaftlichen Folgen und die Suche nach einer juristischen Lösung. Als Berufsgruppe suchen wir immer Probleme, die nicht auf der Hand liegen. Durch vorausschauendes Denken und strategische Planung lassen sich viele Schwierigkeiten vermeiden.

Paul Kostwinder (Rechtsanwalt seit 2005) studierte Jura in Groningen und Kingston, Kanada. Er begann seine berufliche Laufbahn 1999 als Steuerexperte bei einer der vier großen Wirtschaftsprüfergesellschaften. Paul Kostwinder absolvierte 2010 erfolgreich den Lehrgang Insolvenzrecht an der Universität Groningen. Er beschäftigt sich vor allem mit steuer- und unternehmensrechtlichen Verfahren und Beratungen, etwa bei Übernahmen, Fusionen und Neustarts. Außerdem begleitet er Unternehmen in Schwierigkeiten. Paul Kostwinder ist Partner bei Yspeert advocaten.