Beamtenrecht


Angleichung der Rechtsstellung niederländischer Beamter

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in den Niederlanden das Gesetz über die Angleichung der Rechtsstellung von Beamten (Wet normalisering rechtspositie ambtenaren, kurz Wnra). Mit diesem Gesetz haben die meisten Beamten die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer, d. h., das Arbeitsrecht gilt auch für sie, auch wenn ihr Beamtenstatus bestehen bleibt. Für die Beamten gelten weiterhin spezielle Regeln, da sie im Dienste des Gemeinwohls stehen.

Die Beamten werden nicht mehr einseitig ernannt, sondern erhalten einen Arbeitsvertrag. Mit Inkrafttreten des Wnra wurden die Ernennungen der bereits ernannten Beamten von Rechts wegen (d. h. automatisch) in einen Arbeitsvertrag umgewandelt.

Das neue Gesetz bewirkt keine Änderung der Beschäftigungsbedingungen für Beamte. Gehalt, Jahresendzulage oder Urlaubstage ändern sich durch den Arbeitsvertrag nicht. Allerdings können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in neuen Tarifverträgen auf geänderte Beschäftigungsbedingungen einigen. Der Zeitraum vor Inkrafttreten des Wnra wird Implementierungszeitraum genannt. Das Ziel im Implementierungszeitraum ist der Abschluss eines Tarifvertrags durch die öffentlichen Organisationen und die Gewerkschaften, der die bisherigen Regelungen zur Rechtsstellung ersetzt. Bei erfolglosen Verhandlungen sollen die bestehenden Regelung zur Rechtsstellung von Rechts wegen in einen „fiktiven“ Tarifvertrag umgewandelt werden.

Der Beamte kann bei Streitigkeiten oder Kündigung auch nicht mehr Klage beim eigenen Arbeitgeber und anschließend Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen. Er muss sich wie ein Arbeitnehmer an den (für Zivilsachen zuständigen) Amtsrichter wenden. Ferner muss der Arbeitgeber vor der Kündigung die Zustimmung des UWV (Institut für Arbeitnehmerversicherungen) oder des Amtsrichters einholen. Dies ist die sogenannte präventive Kündigungsprüfung, wie sie bereits für Arbeitnehmer galt.

Das Wnra gilt für die Mehrzahl der öffentlichen Organisationen und der dort tätigen Beamten, jedoch gibt es Ausnahmen. Für verschiedene Beamtenkategorien hat das Wnra keine Folgen. Ihr Dienst- oder Amtsverhältnis bleibt auch nach dem 1. Januar 2020 bestehen, beispielsweise bei Polizeibeamten, Soldaten, Notaren, Gerichtsvollziehern und Richtern.

Die bisherigen Beamten lassen sich in folgende Kategorien einteilen: i) solche, die weiterhin Beamte auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Ernennung sind; ii) solche, die ihren Beamtenstatus behalten (d. h. die Beamte bleiben) und für die besondere Regeln gelten, die jedoch künftig auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten; und iii) solche, die ihren Beamtenstatus verlieren (d. h. die keine Beamten bleiben) und künftig auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten.

Die unter ii) fallenden Beamten behalten somit ihren Dienststatus und für sie gelten spezielle Regeln gemäß dem geänderten Beamtengesetz (Ambtenarenwet), da sie im Dienste des öffentlichen Interesses stehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Regeln wie eine Geheimhaltungspflicht, das Verbot der Annahme von Geschenken, die Verpflichtung zur Meldung von Nebentätigkeiten oder die Verpflichtung zur Unterlassung der Offenlegung von Gedanken und Gefühlen, wenn dadurch die ordnungsgemäße Ausübung der Funktion nicht mehr gewährleistet ist.

Als öffentlicher Arbeitgeber möchten Sie diesen Veränderungen natürlich angemessen begegnen. Es gibt viel zu tun. Womit fangen Sie an? Und nehmen Sie diese gesetzlichen Änderungen auch zum Anlass, Ihre Personalpolitik nicht nur nach dem Gesetz, sondern auch nach Ihren Wünschen zu gestalten? Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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Aanspreekpunt
Tom Nicolai

Ich bin kein reiner Wissenschaftler. Ich verfolge die Entwicklungen in meinem Rechtsgebiet genau, aber selbst bin ich am liebsten praktisch tätig. Meine Stärke ist, dass ich Menschen liebe. Im Arbeitsrecht ist das ein großer Vorteil, denn dort geht es hauptsächlich um Menschen. Meine Mandanten liegen mir persönlich am Herzen und ich sorge dafür, dass ich die Kultur in ihrem Unternehmen kenne. Dadurch kann ich schnell reagieren und gemeinsam mit dem Mandanten schnell Lösungen finden. In der Praxis sehe ich häufig einen zu großen Abstand zwischen Mandant und Anwalt. Ich trete nicht nur als Anwalt von Arbeitgebern auf. Auch Arbeitnehmern stehe ich zur Seite. Ich sehe das als einen Mehrwert. So verliert man die Nuancen nicht aus dem Auge.

Tom Nicolai (Rechtsanwalt seit 2001) absolvierte den Postgraduiertenlehrgang Arbeitsrecht (Grotius Academie). Er ist Mitglied von Vereniging Arbeidsrecht Advocaten Nederland en Noord-Nederland und Vorstandsmitglied von Bedrijvenvereniging Zuidoost. Tom Nicolai ist Partner bei Yspeert advocaten.