Personalvermittlungs- oder Entsendungsagentur

Als Personalvermittlungs- oder Entsendungsagentur helfen Sie anderen Unternehmen geeignete Mitarbeiter zu finden. Das Besondere daran ist, dass Sie als Personalvermittlungs- oder Entsendungsagentur immer der Arbeitgeber bleiben, während Ihre Mitarbeiter unter der Leitung und Aufsicht eines anderen arbeiten. Aufgrund dieser besonderen Situation gelten für diese Branche auch besondere arbeitsrechtliche Regeln. Wir verstehen, dass diese für Sie manchmal kompliziert sein können. Unsere spezialisierte Anwälte helfen Ihnen daher gerne weiter.

Warum eine Anwalt Arbeitsagentur?

Wir sind seit vielen Jahren für verschiedene Personalvermittlungs- und Arbeitsagenturen tätig. Dadurch verfügen unsere Fachanwälte über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der besonderen Vorschriften, die für die Arbeitsagentur gelten. Wir sind auch immer über die neuesten Entwicklungen informiert. Darüber hinaus sind unsere Fachanwälte sich bewusst, dass sich das Arbeitsverhältnis mit einem Zeitarbeitnehmer oder entsandten Arbeitnehmer von dem eines normalen Arbeitnehmers unterscheidet. Dies erfordert daher oft eine andere Vorgehensweise.

Dank des Fachwissens unserer Anwälte für Arbeitsrecht können wir Ihnen immer schnell helfen. So können Sie sich wieder auf die Dinge konzentrieren, in denen Sie gut sind.

Womit können unsere Fachanwälte Ihnen helfen?

Unser Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie zum Beispiel beraten und unterstützen bei:

  • der Entlassung (fristlosen Entlassung) eines Arbeitnehmers;
  • der Beendigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers in gegenseitigem Einvernehmen ("mutual agreement") und der Ausarbeitung einer Abwicklungsvereinbarung;
  • der Ausarbeitung von wasserdichten Zeitarbeitsverträgen, Einstellungsverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Personalhandbuch, Verhaltenskodizes oder anderen Dokumenten und Vorschriften;
  • Fragen zu den Bestimmungen des ABU-GAV oder des NBBU-GAV;
  • die Verpflichtungen, die für ein Zeitarbeitsunternehmen oder eine Arbeitsagentur gemäß dem Gesetz über die Zuweisung von Arbeitskräften durch Vermittler (WAADI) gelten;
  • welche Regeln und Pflichten bei der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer in die Niederlande oder bei der Entsendung niederländischer Arbeitnehmer ins Ausland gelten.

Womit können wir Ihnen sonst noch helfen?

Neben den arbeitsrechtlichen Kenntnissen verfügen unsere Anwälte auch in anderen Bereichen, mit denen Sie als Zeitarbeitsunternehmen oder Arbeitsagentur zu tun haben können, über das gesamte juristische Wissen im Haus. Haben Sie zum Beispiel Ihre Geschäftsräume gemietet und haben einen Streit mit Ihrem Vermieter? Oder nehmen Sie an einer Ausschreibung teil und haben Fragen dazu? Oder haben Sie als Unternehmer andere rechtliche Fragen. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!