Sie sind berühmt und berüchtigt: IT-Projekte, die nach vielen Monaten und gar Jahren der Implementierung misslingen. Nicht selten übersteigen die Kosten den Nutzen um ein Vielfaches. Um solche Auswüchse zu vermeiden, ist Yspeert bestrebt, bereits im Vorstadium von IT-Projekten in die Beratung einbezogen zu werden. Wird ein geeigneter Vertrag abgeschlossen? Bei wem liegen die Rechte des geistigen Eigentums? Wird eine Lizenz erteilt? Was steht im Service Level Agreement? Wie ist der Datenschutz geregelt? Da am Anfang eines IT-Projekts viele Fragen offen sind und ein Projekt ständig in Bewegung ist, beraten wir unsere Kunden während des gesamten Implementierungsprozesses.
Das IT-Recht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, etwa das allgemeine Schuld- und Vertragsrecht, das Datenschutzrecht und das Recht des geistigen Eigentums. Mit der DSGVO, der Datenschutz-Grundverordnung, müssen beim Entwurf (beispielsweise von Software) ausdrücklich Datenschutzaspekte berücksichtigt werden (Privacy by Design).
Wir beraten, verhandeln, führen Prozesse und erstellen oder beurteilen Verträge im IT-Recht. Wenn Sie mit diesem Rechtsgebiet zu tun bekommen, empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich an uns zu wenden. Etwa wenn Sie beabsichtigen, einen IT-Vertrag zu schließen, wenn ein IT-Projekt ins Stocken gerät, wenn Sie Software erstellen und diese Software verkaufen oder lizenzieren möchten oder wenn es zu einem Konflikt mit Bezug zum IT-Recht kommt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, denn Vorbeugen ist besser als Heilen.
Als Kunde von Yspeert advocaten können Sie an unseren Schulungsveranstaltungen zu verschiedenen aktuellen Themen teilnehmen. Viel von unserem Wissen teilen wir unentgeltlich mit Ihnen in Veranstaltungen oder Blogs, damit Sie über ausreichendes Wissen verfügen, um sich selbst weiterhelfen zu können. Wir möchten ein niedrigschwelliger Gesprächspartner für Sie sein, in großen wie in kleinen Angelegenheiten. Ihnen jederzeit eine umfassende Dienstleistung anzubieten, ist unser Anspruch.
Als Anwalt und Insolvenzverwalter sehe ich, mit welchen Problemen Unternehmer konfrontiert werden können. Bei meiner Beratungstätigkeit habe ich immer das (wirkliche) Interesse meiner Mandanten vor Augen. Unternehmer wünschen Lösungen, die betriebswirtschaftlich optimal sind, das heißt: möglichst hohe Erträge bei möglichst geringen Kosten. Nach einem langwierigen, kostspieligen Verfahren letztendlich recht zu bekommen, kann ganz anders ausfallen.
Darum biete ich eine realistische und klare Beratung, damit meine Mandanten wissen, woran sie sind. Ist eine Forderung durchsetzbar und wenn ja, einziehbar? Wo liegen die Fallstricke? Welcher Weg ist zu gehen und welche Kosten fallen an? Ich kann schnell denken und reagieren, was insbesondere bei (drohenden) Insolvenzen oft entscheidend ist. Unternehmen in Schwierigkeiten sehen sich vielen Risiken gegenüber und Unternehmenswerte können sich schnell in Luft auflösen.
Sander Vos ist seit 2007 als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter tätig. Als Anwalt verfügt er über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Sachen- und Schuldrecht. Beispiele sind die Erstellung und Beurteilung von Verträgen, der Abschluss und die Abwicklung von Finanzierungen und die Bestellung und Verwertung von Sicherheiten (wie Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken). Darüber hinaus ist er fester Begleiter von Anteilseignern beim Abschluss oder der Auflösung von Zusammenschlüssen. Auch berät er regelmäßig zu Restrukturierungen und Übernahmen.