Gesundheit, stationäre und ambulante Pflege, zusammengeschlossene Leistungserbringer

Der Gesundheits- und Pflegesektor ändert sich schnell. Das spüren Dienstleister und Einrichtungen sowie Angehörige der Gesundheitsberufe. Das Gesundheitsrecht ist damit eines der dynamischsten Rechtsgebiete. Es beschäftigt sich mit den Rechten von Patienten und Erbringern von Gesundheitsleistungen, aber auch mit der Qualität dieser Leistungen und der Haftung. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit der Beratung von Dienstleistern und Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie Fachärzten. Wir kennen den Markt und sind mit der aktuellen europäischen und niederländischen Gesetzgebung vertraut.

Womit können Sie zu tun bekommen?

Als Patient, Leistungserbringer oder Gesundheitseinrichtung werden Sie ständig mit Veränderungen im Gesundheitswesen konfrontiert. Diese haben oft rechtliche Konsequenzen, die schwer zu überschauen sind, denn der Gesundheits- und Pflegesektor ist eine Welt für sich. Gegen Leistungserbringer können Disziplinarverfahren angestrengt werden. Eine Gesundheitseinrichtung kann wünschen, dass ein bestimmter Klient die Einrichtung verlässt. Oder Sie möchten ein Gesundheitsunternehmen gründen oder verkaufen. Vielleicht haben Sie einen Konflikt mit anderen Leistungserbringern, mit denen Sie sich zusammengeschlossen haben. Oder die Aufsichtsbehörde hat Sie besucht, hat einen Bericht erstellt und droht nun mit verstärkter Überwachung.

Sie können von uns erwarten, dass unsere Vorgehensweise und Beratung den Zielsetzungen Ihrer Organisation entspricht. Wir behalten Ihre sensible und besondere Aufgabe als Erbringer von Gesundheitsleistungen im Auge, aber dort, wo unternehmerische Kriterien stärker zum Tragen kommen können, helfen wir Ihnen gerne dabei.

In welchen Fällen sind wir für Sie da?

Unsere Klienten können sich im Zusammenhang mit diesen Themen an uns wenden:

  • arbeitsrechtliche Fragen
  • Beratung im Bereich Immobilien und Baurecht
  • Konflikte zwischen zusammengeschlossenen Leistungserbringern
  • Beratung zu Governance und rechtlichen Strukturen
  • Beratung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten in Einrichtungen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich
  • Disziplinarverfahren gegen Angehörige medizinischer Berufe
  • Streitigkeiten mit „zorgkantoren“ (regionale Büros für die Gewährung von Leistungen der Langzeitbetreuung)
  • Streitigkeiten mit dem Betriebsrat
  • Versorgungsverträge
  • Fragen des Datenschutzes, u. a. in Bezug auf die DSGVO und NEN-Normierungen
  • Vergaberecht
  • Trennung von Miet- und Betreuungsverhältnissen

Wenn die Gesundheit betroffen ist, bedarf es einer sensiblen und besonderen Sprache gegenüber Patienten und Gesundheitsfachkräften. Unsere Rechtsanwälte beherrschen diese Sprache. Sie beraten Sie proaktiv über Abläufe und Befugnisse in Ihrer Organisation. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in unternehmensrechtlichen Fragen. Für Gesundheitseinrichtungen bedeutet die Betrachtung eines rechtlichen Problems aus unternehmerischer Sicht einen erheblichen Mehrwert. Unser Anspruch ist, mit unseren Empfehlungen zu einer effizienteren Geschäftsführung und einer ergebnisorientierten Arbeitsweise beizutragen, ohne Ihre besondere Aufgabe aus dem Auge zu verlieren. Dabei treffen wir den richtigen Ton bei gleichzeitiger Gewährleistung der rechtlichen Qualität.

Ihr erster Ansprechpartner:

Kristien Croezen

Als Kind war ich sehr neugierig. Ich fragte Erwachsene Löcher in den Bauch, wollte genau wissen, warum etwas passierte und wie etwas funktionierte. So bin ich auch bei meiner Arbeit. Erst will ich genau wissen, wo der wunde Punkt liegt, um dann eine konkrete Lösung zu finden.

Das Schöne am Recht ist, dass alles immer zwei Seiten hat. Mandanten gegenüber möchte ich ehrlich die Risiken ansprechen, die ein Fall mit sich bringt, und nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Ein Rechtsstreit kann einem Mandanten ganz schön zu schaffen machen. Darum ist es mir wichtig, gut erreichbar zu sein, damit ich so schnell wie möglich höre, was der Mandant mir zu erzählen hat, und darauf reagieren kann.

Kristien Croezen studierte niederländisches Recht (Spezialgebiet Privatrecht) an der Universität Groningen und absolvierte zwischenzeitlich ein Fachhochschulstudium der Rechtswissenschaft (Verwaltungs- und Privatrecht) an der Hanzehogeschool Groningen. Bevor sie Rechtsanwältin wurde, war sie unter anderem Urkundsbeamtin an der Rechtbank Groningen (Abteilung für Zivilrecht). Kristien Croezen arbeitet insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht und Gesundheitsrecht. Sie teilt ihre Erfahrungen und ihr Wissen gerne in Vorträgen und Blogs.