Eigentümergemeinschaft

Ein Mehrfamilienhaus unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einem Einfamilien- oder Geschäftshaus. Wer ein Wohnungseigentumsrecht erwirbt, wird Miteigentümer der gesamten Anlage und erhält ein exklusives Nutzungsrecht für einen bestimmten Teil. Ein Wohnungseigentümer wird und bleibt automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft (EG). Innerhalb eines solchen Verbandes gelten viele Regeln, die sich aus dem Gesetz, der Satzung und der Gemeinschaftsordnung ergeben. Auch Ferienparks werden häufig in Wohnungseigentumsrechte aufgeteilt. Oder es wird ein „normaler“ Verband gegründet, der auch als Eigentümergemeinschaft bezeichnet wird. Als Vorstand, Verwalter oder Mitglied einer EG werden Sie regelmäßig mit Fragen, Diskussionen, Konflikten oder gar Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der EG konfrontiert.

Mit welchen Themen können Sie konfrontiert werden?

  • Beitragszahlungen an die EG
  • Belästigung
  • Untervermietung
  • Versammlung, Formalitäten und Stimmverhältnisse
  • Aufgaben und Befugnisse des Vorstands
  • Inhalt der Teilungserklärung oder ihre Änderung
  • Verhältnis zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Instandhaltung, Mängel, interne Umbauten
  • Beschlussfassung oder Anfechtung eines Beschlusses
  • Finanzen, Rücklage

In welchen Fällen sind wir für Sie da?

Wir beraten, verhandeln und erstellen und/oder beurteilen Briefe oder Verträge zu allen anfallenden Themen. Wir beraten Sie zum Inhalt der Teilungserklärung, zur Gemeinschaftsordnung und zu Ihren Rechten und Pflichten. Wir begleiten Sie bei der Eigentümerversammlung oder helfen dem Vorstand bei der Formulierung von Anschreiben an die Mitglieder. Sind Sie als Mitglied der EG mit einem gefassten Beschluss nicht einverstanden? Dann stehen wir Ihnen im Verfahren hinsichtlich nichtiger oder anfechtbarer Beschlüsse zur Seite.

Womit können wir Ihnen noch helfen?

Als Kunde von Yspeert advocaten können Sie an unseren Schulungsveranstaltungen zu verschiedenen aktuellen Themen teilnehmen. Viel von unserem Wissen teilen wir unentgeltlich mit Ihnen in Veranstaltungen oder Blogs, damit Sie über ausreichendes Wissen verfügen, um sich selbst weiterhelfen zu können. Unsere Dienstleistung zielt auf Effizienz, Risikobeherrschung und Kosteneinsparung ab. Vorstände und Verwalter von Eigentümergemeinschaften treten regelmäßig an uns heran, damit wir ihnen schnell helfen und sie ihre Aufgaben weiterhin erledigen können.

Ihr erster Ansprechpartner:

Frouke Douma

Frouke Douma studierte niederländisches Recht an der Universität Groningen. Sie arbeitete als Juristin bei einer Wirtschaftsprüfergesellschaft und als Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei im Norden der Niederlande. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie externe Doktorandin an der Universität Groningen, wo sie zur Position von Pfandgläubigern in internationalen Insolvenzverfahren aus der Perspektive des internationalen Privatrechts forscht.