Behörden

Eine Behörde nimmt eine besondere Stellung gegenüber Bürgern und gegenüber Unternehmen und Einrichtungen ein. Einerseits bestimmt eine Behörde einseitig die Rechtsstellung von Bürgern und Unternehmen, andererseits ist sie eine juristische Person, die privatrechtlich handelt und wie jede andere (natürliche oder juristische) Person am Rechtsverkehr teilnimmt. Wie öffentlich-rechtliche Befugnisse ausgeübt und privatrechtliche Handlungen verrichtet werden, ist teilweise politisch bestimmt.

Eine Behörde muss immer ein Gleichgewicht finden zwischen gesellschaftlichen Aufgaben, zu erreichenden Zielen, eigenen (betriebswirtschaftlichen) Interessen und den besonderen Regeln, denen Behörden unterliegen. In verschiedenen Situationen können die zu vertretenden Interessen kollidieren. Bei einer Rechtsberatung sind daher die Befugnisse, die Aufgaben, die politische Zielsetzung und die einschlägigen Regeln zu berücksichtigen, damit die zuständige Stelle eine sorgfältige Abwägung über das weitere Vorgehen vornehmen kann.

Womit können Sie zu tun bekommen?

  • Allgemeines Verwaltungsrecht, z. B. Subventionsregeln, allgemeinverbindliche Vorschriften, Beschlüsse zur Einsichtnahme in amtliche Dokumente, Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen Ordnung, Beschwerdeverfahren und regionale Kooperationen öffentlicher Stellen
  • Arbeitsrecht für Beamte
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Immobilienrecht
  • Baurecht
  • Umgebungsrecht
  • Sozialfürsorgebereich (sociaal domein)
  • Vergaberecht
  • Beihilferecht
  • Vertragsrecht

In welchen Fällen sind wir für Sie da?

Wir unterstützen Sie bei hoheitlichen Maßnahmen im weiten Sinne. Unsere Spezialisten für Verwaltungsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Umgebungsrecht, Vergaberecht, allgemeines Schuldrecht und Beihilferecht ermöglichen durch ihre Zusammenarbeit eine Komplettdienstleistung für öffentliche Stellen. Natürlich vertreten wir gerne Ihre Interessen, bearbeiten Ihre Vorgänge und führen gerichtliche Verfahren für Sie.

Womit können wir Ihnen noch helfen?

Neben der oben beschriebenen „klassischen“ Anwaltsdienstleistung können wir noch mehr für Sie tun:

  • Qualitätsverbesserung: Eine hohe Qualität Ihrer juristischen Produkte (wie Genehmigungen und Befreiungen) ist wichtig, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Unsere Experten nehmen (ggf. bei Ihnen vor Ort) die allgemeinen Regeln (etwa die Allgemeine Gemeindeverordnung), die Leitlinien und die aktuellen Entscheidungsmodelle unter die Lupe und geben Empfehlungen dazu, wie Sie Ihre Entscheidungen qualitativ verbessern können.
  • Wissensvermittlung: Wenn ein größerer Wissensbedarf besteht, können wir für Ihre Mitarbeiter ein spezielles Schulungsprogramme zu einem bestimmten Rechtsgebiet organisieren. Bei Themen mit einem kleineren Umfang empfiehlt sich oft ein Inhouse-Training. Außerdem informieren wir unsere Mandanten regelmäßig mittels monatlicher Schulungsaktivitäten (mit offener Anmeldung) zu verschiedenen aktuellen Themen.
  • Inhouse-Sprechstunde: Bei verschiedenen Mandanten ist einer unserer Juristen regelmäßig zu einem festen Zeitpunkt vor Ort anwesend. Die betreffenden Mitarbeiter können dann alle rechtlichen Fragen stellen. Viele Fragen können wir sofort beantworten, wir können den Mitarbeitern geeignete Denkanstöße geben oder wir vereinbaren einen Folgetermin, wenn eine Frage Nachforschungen erfordert.
  • Helpdesk: Eine Behörde beschäftigt selbst Juristen und andere Spezialisten, aber auch Ihre Mitarbeiter möchten sich sicherlich manchmal zu einer bestimmten Frage oder einem speziellen Thema austauschen. Mit unserem Helpdesk erreichen Sie dazu einen unserer Anwälte, der auf das entsprechende Thema spezialisiert ist.
  • DSGVO-Helpdesk: Ein besonderer Helpdesk ist der DSGVO-Helpdesk. Bei diesem Helpdesk können Ihre Beamten einfach direkten Kontakt mit den Spezialisten von Yspeert advocaten im Bereich DSGVO aufnehmen.
  • Befristete Überlassung: Es ist möglich, dass Sie vorübergehend einen Kapazitätsmangel haben (etwa durch Krankheit oder ausscheidende Mitarbeiter) oder dass Sie eine bestimmte Sache erledigen möchten und Ihre eigenen Mitarbeiter nicht die Zeit dazu finden. Unsere Juristen helfen regelmäßig Mandanten vor Ort, indem sie eine Zeit lang ein paar Tage in der Woche einspringen.

Ihr erster Ansprechpartner:

Elzelou Grit

In meiner Praxis habe ich mit verschiedenen Interessen zu tun: mit dem Gesamtinteresse der Gesellschaft, mit dem Interesse eines Unternehmers, der ein Vorhaben plant, und häufig auch mit dem Interesse eines Gegners dieses Vorhabens. Das Verwaltungsrecht hat eigene Regeln und spezialisierte Gerichte mit eigenem Prozessrecht. Das macht das Verwaltungsrecht gleichsam zu einem Schachspiel mit ganz eigenen Regeln. Ob ich nun prozessiere oder berate, ich setze gerne alle „Schachfiguren“ auf dem Brett ein.

Für das Umgebungsrecht interessiere ich mich besonders. Dabei geht es um alles, was einem begegnet, sobald man aus der Haustür tritt. Das können brütende Vögel in einem zu fällenden Baum sein, eine Fabrik oder ein Stall neben Wohnungen oder die Ansiedlung von Einzelhandel in einem Gewerbegebiet. Aber auch die Errichtung eines Windparks, der Bau einer Umgehungsstraße um Groningen oder der Zuzug von Internetgiganten nach Eemshaven.

Als Rechtsanwältin habe ich Erfahrungen aus Sicht öffentlicher Akteure, des Wirtschaftslebens und von Privatpersonen gesammelt. Dadurch kann ich vorab einschätzen, was eine Gegenpartei oder ein Verbündeter wichtig findet und erreichen kann. In manchen Situationen ist ein harter, formeller Ansatz gefragt, in anderen ein sanfteres, lenkendes Auftreten. Gemeinsam mit dem Kunden bestimme ich, was wir anstreben und welcher Kurs dazu der Beste ist.