Eine Behörde nimmt eine besondere Stellung gegenüber Bürgern und gegenüber Unternehmen und Einrichtungen ein. Einerseits bestimmt eine Behörde einseitig die Rechtsstellung von Bürgern und Unternehmen, andererseits ist sie eine juristische Person, die privatrechtlich handelt und wie jede andere (natürliche oder juristische) Person am Rechtsverkehr teilnimmt. Wie öffentlich-rechtliche Befugnisse ausgeübt und privatrechtliche Handlungen verrichtet werden, ist teilweise politisch bestimmt.
Eine Behörde muss immer ein Gleichgewicht finden zwischen gesellschaftlichen Aufgaben, zu erreichenden Zielen, eigenen (betriebswirtschaftlichen) Interessen und den besonderen Regeln, denen Behörden unterliegen. In verschiedenen Situationen können die zu vertretenden Interessen kollidieren. Bei einer Rechtsberatung sind daher die Befugnisse, die Aufgaben, die politische Zielsetzung und die einschlägigen Regeln zu berücksichtigen, damit die zuständige Stelle eine sorgfältige Abwägung über das weitere Vorgehen vornehmen kann.
Wir unterstützen Sie bei hoheitlichen Maßnahmen im weiten Sinne. Unsere Spezialisten für Verwaltungsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Umgebungsrecht, Vergaberecht, allgemeines Schuldrecht und Beihilferecht ermöglichen durch ihre Zusammenarbeit eine Komplettdienstleistung für öffentliche Stellen. Natürlich vertreten wir gerne Ihre Interessen, bearbeiten Ihre Vorgänge und führen gerichtliche Verfahren für Sie.
Neben der oben beschriebenen „klassischen“ Anwaltsdienstleistung können wir noch mehr für Sie tun: