Seit dem 25. Mai 2018 ist die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) in Kraft. Das AVG hat dazu geführt, dass Organisationen mehr Verantwortung für die Gewährleistung der Privatsphäre der Bürger erhalten haben. Die Organisationen sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem AVG verantwortlich und müssen dies auch nachweisen können. Neben dem AVG sind auch die Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (UAVG) und die sektoralen Rechtsvorschriften von Bedeutung. Es können auch branchenspezifische Standards gelten. Denken Sie zum Beispiel an die Vorschriften zum elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen. Auf dieser Seite können Sie nachlesen, was ein Rechtsanwalt für Datenschutzrecht von Yspeert für Ihr Unternehmen tun kann.
Einrichtungen des Gesundheitswesens
Da Einrichtungen des Gesundheitswesens sensible personenbezogene Daten von Patienten/Klienten verarbeiten, ist es wichtig, dass diese Daten mit Sorgfalt behandelt werden. Einrichtungen des Gesundheitswesens tauschen häufig personenbezogene Daten mit anderen Gesundheitsdienstleistern oder mit ihren Kunden aus. Es gibt verschiedene (sektorale) Gesetze, die diesen Datenaustausch regeln. Ein Anwalt für Datenschutzrecht von Yspeert kann Ihre Organisation bei der Einhaltung des AVG und der sektoralen Gesetze unterstützen, wie z. B. dem Gesetz über die Vereinbarung medizinischer Behandlungen (WGBO) und den ergänzenden Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Wabvpz). Unsere Anwälte können beurteilen, ob Ihre Gesundheitseinrichtung die im Gesundheitswesen relevanten NEN-Normen einhalten muss.
Staatliche Stellen
Da Bürger in den meisten Fällen verpflichtet sind, dem Staat personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, kommt den öffentlichen Stellen eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Kooperationen und Kettenpartnern werden immer mehr Daten ausgetauscht. Unsere Anwälte können Ihrer Organisation (z. B. einer Gemeinde oder Provinz) helfen, den Überblick zu behalten und die Verpflichtungen des AVG nachweislich einzuhalten.
Unternehmen
Jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten, unabhängig davon, ob sie im Mittelpunkt der Unternehmenstätigkeit stehen oder lediglich eine Begleiterscheinung der Erbringung von Dienstleistungen sind. In jedem Fall ist es wichtig, dass die personenbezogenen Daten der Kunden angemessen geschützt werden. Es ist auch wichtig, mit den personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter sorgfältig umzugehen. Unsere Anwälte können Ihrem Unternehmen dabei helfen, die Verarbeitungsvorgänge (nach Abteilungen) zu planen und Ihre Organisation in Einklang mit dem AVG zu bringen.
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schulen und Bildungseinrichtungen speichern die personenbezogenen Daten von Schülern in Schülerakten. Da in der Datei unter anderem die Entwicklung und die Lernleistungen der Schüler enthalten sind, enthält die Schülerdatei sensible personenbezogene Daten. Unsere Anwälte können Ihre Bildungseinrichtung dabei unterstützen, mit den personenbezogenen Daten der Schüler sorgfältig umzugehen. Auch können unsere Anwälte Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Kettenpartnern über den Austausch personenbezogener Daten schließen, beurteilen/ausarbeiten.
Wohnungsbaugesellschaften
Wohnungsbaugesellschaften verarbeiten in großem Umfang personenbezogene Daten ihrer Mieter. Dazu gehören nicht nur Name und Adresse, sondern auch sensible Daten wie Einkommensnachweise und Bankkontonummern. Wohnungsbaugesellschaften haben häufig mit Mietern (betroffenen Personen) zu tun, die ihre Datenschutzrechte wahrnehmen möchten, z. B. mit einem Antrag auf Einsicht in ihre personenbezogenen Daten. Unsere Experten können Ihre Wohnungsbaugesellschaft bei der Bewertung und Bearbeitung dieser Anträge unterstützen.
Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Datenschutz oder haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne einen unserer Spezialisten: Hillie Lunter, Tom Klatter und Esther van den Worm.
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