Datenschutzrecht

Warum einen Anwalt für Datenschutzrecht wählen?

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) in Kraft. Das AVG hat dazu geführt, dass Organisationen mehr Verantwortung für die Gewährleistung der Privatsphäre der Bürger erhalten haben. Die Organisationen sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem AVG verantwortlich und müssen dies auch nachweisen können. Neben dem AVG sind auch die Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (UAVG) und die sektoralen Rechtsvorschriften von Bedeutung. Es können auch branchenspezifische Standards gelten. Denken Sie zum Beispiel an die Vorschriften zum elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen. Auf dieser Seite können Sie nachlesen, was ein Rechtsanwalt für Datenschutzrecht von Yspeert für Ihr Unternehmen tun kann.

Unsere Anwälte und Juristen für Datenschutzrecht arbeiten unter anderem für die folgenden Kunden:

Einrichtungen des Gesundheitswesens
Da Einrichtungen des Gesundheitswesens sensible personenbezogene Daten von Patienten/Klienten verarbeiten, ist es wichtig, dass diese Daten mit Sorgfalt behandelt werden. Einrichtungen des Gesundheitswesens tauschen häufig personenbezogene Daten mit anderen Gesundheitsdienstleistern oder mit ihren Kunden aus. Es gibt verschiedene (sektorale) Gesetze, die diesen Datenaustausch regeln. Ein Anwalt für Datenschutzrecht von Yspeert kann Ihre Organisation bei der Einhaltung des AVG und der sektoralen Gesetze unterstützen, wie z. B. dem Gesetz über die Vereinbarung medizinischer Behandlungen (WGBO) und den ergänzenden Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Wabvpz). Unsere Anwälte können beurteilen, ob Ihre Gesundheitseinrichtung die im Gesundheitswesen relevanten NEN-Normen einhalten muss.

Staatliche Stellen
Da Bürger in den meisten Fällen verpflichtet sind, dem Staat personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, kommt den öffentlichen Stellen eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Kooperationen und Kettenpartnern werden immer mehr Daten ausgetauscht. Unsere Anwälte können Ihrer Organisation (z. B. einer Gemeinde oder Provinz) helfen, den Überblick zu behalten und die Verpflichtungen des AVG nachweislich einzuhalten.

Unternehmen
Jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten, unabhängig davon, ob sie im Mittelpunkt der Unternehmenstätigkeit stehen oder lediglich eine Begleiterscheinung der Erbringung von Dienstleistungen sind. In jedem Fall ist es wichtig, dass die personenbezogenen Daten der Kunden angemessen geschützt werden. Es ist auch wichtig, mit den personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter sorgfältig umzugehen. Unsere Anwälte können Ihrem Unternehmen dabei helfen, die Verarbeitungsvorgänge (nach Abteilungen) zu planen und Ihre Organisation in Einklang mit dem AVG zu bringen.

Schulen und Bildungseinrichtungen
Schulen und Bildungseinrichtungen speichern die personenbezogenen Daten von Schülern in Schülerakten. Da in der Datei unter anderem die Entwicklung und die Lernleistungen der Schüler enthalten sind, enthält die Schülerdatei sensible personenbezogene Daten. Unsere Anwälte können Ihre Bildungseinrichtung dabei unterstützen, mit den personenbezogenen Daten der Schüler sorgfältig umzugehen. Auch können unsere Anwälte Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Kettenpartnern über den Austausch personenbezogener Daten schließen, beurteilen/ausarbeiten.

Wohnungsbaugesellschaften
Wohnungsbaugesellschaften verarbeiten in großem Umfang personenbezogene Daten ihrer Mieter. Dazu gehören nicht nur Name und Adresse, sondern auch sensible Daten wie Einkommensnachweise und Bankkontonummern. Wohnungsbaugesellschaften haben häufig mit Mietern (betroffenen Personen) zu tun, die ihre Datenschutzrechte wahrnehmen möchten, z. B. mit einem Antrag auf Einsicht in ihre personenbezogenen Daten. Unsere Experten können Ihre Wohnungsbaugesellschaft bei der Bewertung und Bearbeitung dieser Anträge unterstützen.

Unsere Anwälte und Juristen können unter anderem folgende Dienstleistungen für Sie erbringen:

  • Durchführung eines AVG Quick Scans;
  • Unterstützung bei Gerichtsverfahren, z. B. bei Durchsetzungsverfahren durch die Behörde für personenbezogene Daten;
  • Entwurf und Bewertung von Auftragsverarbeitervereinbarungen und Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortung;
  • Entwurf und Bewertung einer Datenschutz- und Cookie-Erklärung;
  • Erstellung und Bewertung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Wir können auch eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Verarbeitungsvorgänge für Sie durchführen;
  • Ausarbeitung und Bewertung einer internen Datenschutzpolitik. Unsere Datenschutzanwälte können Sie auch bei der Umsetzung Ihrer Datenschutzpolitik beraten;
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment - DPIA). Unsere Datenschutzanwälte können auch für Sie beurteilen, ob eine DPIA erforderlich ist;
  • Beratung zu sicheren Übermittlungen in Drittländer außerhalb der EU. So kann unser Anwalt für Datenschutzrecht für Sie eine Datenübertragungsfolgenabschätzung (DTIA) durchführen;
  • Bewertung von und Umgang mit Datenschutzverletzungen. Darüber hinaus kann einer unserer Experten für Sie ein Verfahren für Datenschutzverletzungen und ein Register für Datenschutzverletzungen erstellen;
  • Beurteilung und Bearbeitung von Anträgen auf Einsichtnahme, Löschung und Berichtigung;
  • einen (vorübergehenden) internen Datenschutzbeauftragten;
  • einen externen Datenschutzbeauftragten (FG);
  • Unser Anwalt für Datenschutzrecht hält Vorträge und Workshops, um zum Beispiel das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen.

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Datenschutz oder haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne einen unserer Spezialisten: Hillie LunterTom Klatter und Esther van den Worm.

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Ihr erster Ansprechpartner:

Hillie Lunter

Hillie Lunter (Rechtsanwältin seit 2005) wird regelmäßig zur Insolvenzverwalterin bestellt. Sie absolvierte das Postgraduiertenstudium Insolvenzrecht an der Universität Groningen und den Postgraduiertenlehrgang Gesellschafts- und Unternehmensrecht an der Grotius Academie. Hillie Lunter ist stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats bei Stichting Maatschappelijke Onderneming Smallingerland (M.O.S.), Mitglied von VNO NCW Noord und in diesem Rahmen Vorsitzende von Noordgang Drachten Dokkum Oosterwolde. Ferner ist sie Mitglied bei Vereniging Privacy Recht.