Das Beschwerdeverfahren gilt für jede Vertragsvereinbarung zwischen Yspeert Advocaten (im Folgenden: „Yspeert“) und dem Mandanten.
Jeder Anwalt von Yspeert sorgt dafür das die Bearbeitung einer Beschwerde gemäß dieser Verordnung stattfindet.
Unter Beschwerde wird in diesem Beschwerdeverfahren verstanden jeglicher schriftlicher Ausdruck der Unzufriedenheit eines Mandanten gegenüber dem Anwalt oder den unter seiner Verantwortung tätigen Personen über den Abschluss und die Ausführung einer Provisionsvereinbarung, die Qualität und/oder die Erbringung von Dienstleistungen oder die Höhe eines in Rechnung gestellten Honorarium. Beschwerden im Sinne von Absatz 4 des Advocatenwet sind dabei ausgeschlossen.
Diese Beschwerdeverordnung hat zum Ziel, ein Verfahren bitten zu können für eine konstruktiven Bearbeitung von Beschwerden von Mandanten innerhalb einer angemessenen Frist sowie die Verbesserung der Qualität der Leistungserbringung mit Hilfe der Behandlung und Analyse von Beschwerden aufzuzeichnen.
Diese Beschwerdeverordnung wird auf der Website von Yspeert veröffentlicht. Der zuständige Anwalt weist den Mandanten vor der Auftragsbestätigung darauf hin, dass Yspeert eine Beschwerdeverordnung anwendet und dass diese Regelung auf die Erbringung von Dienstleistungen anwendbar ist.
(1) Beschwerden gemäß Artikel 1 dieser Beschwerderegelung werden zunächst durch Konsultation des zuständigen Anwalts gelöst
2. Wenn eine solche Beratung nicht zu einer zufriedenstellenden Beilegung der Beschwerde führt, kann der Kunde seine schriftliche Beschwerde per E-Mail an info@yspeert.nl oder aber per Post senden an:
Yspeert Advocaten
t.a.v. de klachtenfunctionaris
Postbus 1182
9701 BD Groningen
Um Beschwerden so schnell wie möglich bearbeiten zu können, wird der Mandant gebeten, Yspeert folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
Den Aktennamen und / oder das Aktenzeichen;
Den Namen des Anwalts oder Angestellten von Yspeert, gegen den sich die Beschwerde richtet;
Eine klare und motivierte Beschreibung der Beschwerde;
Alle Anhänge oder sonstige Beweisstücke, die wichtig sein können, um die Beschwerde zu begründen;
3. Wenn sich ein Mandant mit einer Beschwerde an Yspeert wendet, wird diese Beschwerde an den erfahrensten Partner von Yspeert weitergeleitet, der nicht in den Fall oder Streit verwickelt ist und in diesem Fall als Beschwerdebeauftragter fungiert. Der Beschwerdebeauftragte benachrichtigt die Person, gegen den eine Beschwerde gerichtet ist, über die Einreichung der Beschwerde und gibt dem Mandanten und der Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, Gelegenheit, die Beschwerde zu erläutern.
4. Die Person, gegen die eine Beschwerde eingereicht wird, wird versuchen, gemeinsam mit dem Mandanten, mit oder ohne Intervention des Beschwerdebeauftragten eine Lösung zu finden.
5. Der Beschwerdebeauftragte bearbeitet die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder informiert den Kunden über die Abweichung von dieser Frist unter Angabe der Gründe und unter Angabe einer neuen Frist, innerhalb derer eine Entscheidung über die Beschwerde getroffen wird.
6. Der Beschwerdebeauftragte informiert den Mandanten und die Person, gegen die eine Beschwerde eingereicht wurde, schriftlich über die Stellungnahme zur Gültigkeit der Beschwerde, unabhängig davon, ob Empfehlungen vorliegen oder nicht.
7. Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, wird die Beschwerdedatei geschlossen.
Beschwerden, die nach der Behandlung gemäß Artikel 5 dieser Verordnung nicht geklärt wurden, können beim Gericht eingereicht werden, um eine verbindliche Entscheidung zu treffen, sofern sich die Beschwerde auf die Höhe einer Rechnung bezieht. Das Bezirksgericht Noord-Nederland ist in dieser Angelegenheit ausschließlich zuständig.
Sofern sich die Beschwerde nicht auf den Rechnungsbetrag bezieht, sondern auf die Handlungen oder Unterlassungen eines Anwalts von Yspeert, kann der Mandant seine Beschwerde gemäß Artikel 46c des Advocatenwet beim Präsidenten der Anwaltskammer einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der niederländischen Anwaltskammer.
Ein Mandant ist nicht verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen für die Kosten der Bearbeitung seiner Beschwerde gemäß Artikel 5 dieser Beschwerdeverordnung.